Alter der Firma
-Umsatz in CHF
-Kapital in CHF
-Mitarbeiter
-Aktive Marken
-Auskünfte zu DMG MORI ECOLINE Holding AG
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Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
04.12.2014
Löschung im Handelsregister
03.05.2017
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Rechtssitz der Firma
Winterthur
Handelsregisteramt
ZH
Handelsregister-Nummer
CH-020.3.041.357-5
UID/MWST
CHE-148.224.917
Branche
Betreiben von Beteiligungsgesellschaften
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Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb und das dauernde Verwalten sowie den Kauf und Verkauf von Beteiligungen und Anteilen an in- und ausländischen Gesellschaften. Sie bezweckt sodann die Erbringung von Beratungsdiensten im Rahmen der Erfordernisse des ECOLINE Verbundes, einschliesslich des Erwerbs und der Verwaltung von Patenten und Lizenzen. Die Gesellschaft ist auch befugt, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung oderandere finanzielle Massnahmen für eigene oder fremde Rechnung vorzunehmen, Darlehen zu vergeben, Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften einzugehen oder andere Sicherheiten zu gewähren, unter Ausschluss von finanziellen Massnahmen jeglicher Art zu Gunsten Dritter. Die Gesellschaft kann ferner Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an deren Unternehmen im ln- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten.
Revisionsstelle
Frühere Revisionsstelle (1)
Name | Ort | Seit | Bis | |
---|---|---|---|---|
KPMG AG | Zürich | 09.12.2014 | 02.05.2017 |
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- DMG MORI ECOLINE Holding SA
- DMG MORI ECOLINE Holding Ltd
- DMG ECOLINE Holding Ltd
- DMG ECOLINE Holding SA
- DMG ECOLINE Holding AG
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: DMG MORI ECOLINE Holding AG
Publikationsnummer: 3545703, Handelsregister-Amt Zürich
DRITTE VERÖFFENTLICHUNG
- Firma (Name) und Sitz des übernehmenden Rechtsträgers: DMG MORI Sales and Service Holding AG, Winterthur
- Firma (Name) und Sitz des übertragenden Rechtsträgers: DMG MORI ECOLINE Holding AG, Winterthur
- Publikation der Fusion: SHAB-Nr. 085 vom 03.05.2017
- Ablauf der Anmeldefrist für Forderungen: 3 Monate nach der Rechtswirksamkeit der Fusion
- Anmeldestelle für Forderungen: DMG MORI Sales and Service Holding AG, Sulzer-Allee 70, 8404 Winterthur
- Hinweis: Die Gläubigerinnen und Gläubiger der an der Fusion beteiligten Gesellschaften können innerhalb von drei
Monaten nach der Rechtswirksamkeit der Fusion Sicherstellung ihrer Forderungen durch die übernehmende Gesellschaft verlangen.
Publikationsnummer: 3545699, Handelsregister-Amt Zürich
DRITTE VERÖFFENTLICHUNG
- Firma (Name) und Sitz des übertragenden Rechtsträgers: DMG MORI ECOLINE Holding AG, Winterthur
- Firma (Name) und Sitz des übernehmenden Rechtsträgers: DMG MORI Sales and Service Holding AG, Winterthur
- Publikation der Fusion: SHAB-Nr. 085 vom 03.05.2017
- Ablauf der Anmeldefrist für Forderungen: 3 Monate nach der Rechtswirksamkeit der Fusion
- Anmeldestelle für Forderungen: DMG MORI Sales and Service Holding AG, Sulzer-Allee 70, 8404 Winterthur
- Hinweis: Die Gläubigerinnen und Gläubiger der an der Fusion beteiligten Gesellschaften können innerhalb von drei
Monaten nach der Rechtswirksamkeit der Fusion Sicherstellung ihrer Forderungen durch die übernehmende Gesellschaft verlangen.
Publikationsnummer: 3539739, Handelsregister-Amt Zürich
ERSTE VERÖFFENTLICHUNG
- Firma (Name) und Sitz des übertragenden Rechtsträgers: DMG MORI ECOLINE Holding AG, Winterthur
- Firma (Name) und Sitz des übernehmenden Rechtsträgers: DMG MORI Sales and Service Holding AG, Winterthur
- Publikation der Fusion: SHAB-Nr. 085 vom 03.05.2017
- Ablauf der Anmeldefrist für Forderungen: 3 Monate nach der Rechtswirksamkeit der Fusion
- Anmeldestelle für Forderungen: DMG MORI Sales and Service Holding AG, Sulzer-Allee 70, 8404 Winterthur
- Hinweis: Die Gläubigerinnen und Gläubiger der an der Fusion beteiligten Gesellschaften können innerhalb von drei
Monaten nach der Rechtswirksamkeit der Fusion Sicherstellung ihrer Forderungen durch die übernehmende Gesellschaft verlangen.