• JUWAL AG in Liquidation

    ZH
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-020.3.038.109-5
    Branche: Übriger Aus- und Innenausbau

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu JUWAL AG in Liquidation

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Übriger Aus- und Innenausbau

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Die Gesellschaft bezweckt die Beratung, Entwicklung, Planung, Produktion und Montage von Aluminium-Fenstern und Fassaden sowie Metallbau aller Art. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

    Revisionsstelle

    Quelle: SHAB

    Frühere Revisionsstelle (1)
    Name Ort Seit Bis
    Bolliger Treuhand AG
    Dietikon 27.05.2015 13.06.2016

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • JUWAL LTD in liquidation
    • JUWAL LTD
    • JUWAL AG
    Möchten Sie den Firmennamen aktualisieren? Klicken Sie hier.

    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: JUWAL AG in Liquidation

    SHAB 191223/2019 - 23.12.2019
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1004790455, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    JUWAL AG in Liquidation, in Otelfingen, CHE-255.883.474, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 124 vom 29.06.2016, S.0, Publ. 2921261). Das Konkursverfahren wurde mit Urteil des Konkursrichters vom 17.12.2019 als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht.

    SHAB 109/2018 - 08.06.2018
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: 4270529, Handelsregister-Amt Zürich

    1. Schuldnerin: Juwal AG, Libernstrasse 24, 8112 Otelfingen
    2. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage nach erfolgter Publikation
    3. Bemerkungen: Änderung des Kollokationsplanes infolge nachträglicher Forderungsanerkennung / -änderung. Klagen auf Anfechtung der nachträglich anerkannten Forderung sind innert der oben genannten Frist beim Bezirksgericht Dielsdorf rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.

    Konkursamt Dielsdorf 8157 Dielsdorf

    SHAB 61/2018 - 28.03.2018
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: 4135431, Handelsregister-Amt Zürich

    1. Schuldnerin: Juwal AG, Libernstrasse 24, 8112 Otelfingen
    2. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage nach erfolgter Publikation
    3. Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage nach erfolgter Publikation
    4. Bemerkungen: Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der oben genannten Frist beim Bezirksgericht Dielsdorf rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind beim Konkursamt Dielsdorf schriftlich einzureichen: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur - Bestreitung der von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentumsansprachen; - Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet; - Fortsetzung der am Handelsgericht des Kantons Zürich resp. am Landgericht Karlsruhe hängigen Passivprozesse betr. Forderungen, worauf die Konkursverwaltung verzichtet.

    Konkursamt Dielsdorf 8157 Dielsdorf

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