Alter der Firma
24 JahreKapital in CHF
100'000Aktive Marken
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Kontaktinformationen, Veränderungen, Umsatz- und Mitarbeiterzahlen, Management, Besitzverhältnisse, Beteiligungsstruktur und weitere Firmendaten. Jetzt kostenlos Firmendossier abrufenÜber LIBOSS Treuhand AG
- LIBOSS Treuhand AG ist in der Branche «Treuhändische Dienstleistungen» tätig und ist aktuell aktiv. Der Sitz ist in Lupfig.
- Das Management der Firma LIBOSS Treuhand AG besteht aus einer Person.
- Am 12.01.2023 wurde der Handelsregistereintrag der Firma zuletzt geändert. Unter Meldungen finden Sie alle Änderungen.
- Im Handelsregister ist die Firma LIBOSS Treuhand AG unter UID CHE-105.443.612 eingetragen.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
20.03.2000
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Rechtssitz der Firma
Lupfig
Handelsregisteramt
AG
Handelsregister-Nummer
CH-400.3.021.273-3
UID/MWST
CHE-105.443.612
Branche
Treuhändische Dienstleistungen
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Führung von Buchhaltungen aller Art (Finanz-, Debitoren-, Kreditoren-, Lohn- und Betriebs-Buchhaltungen), Uebernahme von Abschlussarbeiten, Erbringung von Dienstleistungen im Bereiche der Steuer- und Unternehmungsberatungen, sowie Uebernahme von Revisionen und Liegenschaftsverwaltungen; die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen, sowie im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten.
Revisionsstelle
Frühere Revisionsstelle (1)
Name | Ort | Seit | Bis | |
---|---|---|---|---|
Engler Management AG in Liq. | Baden | <2004 | 09.02.2010 |
Weitere Firmennamen
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Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: LIBOSS Treuhand AG
Publikationsnummer: UV01-0000002127, Handelsregister-Amt Aargau
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Handelsgerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 12.01.2023 Voraussichtliches Ablaufdatum: 12.07.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau Handelsgerichtsentscheid betreffend HOR.2022.57 Angaben zum gerichtlichen Entscheid: Urteil vom 9. Januar 2023 Besetzung Oberrichter Vetter, Vizepräsident Ersatzrichter Meichssner Handelsrichterin Baumann Gerichtsschreiber Sulser Gerichtsschreiberin-Stv. Züst Klägerin ProLitteris, Schweizerische Genossenschaft für Urheberrechte an Literatur und Kunst, Universitätsstrasse 100, 8006 Zürich vertreten durch Nicole Beranek Zanon, Rechtsanwältin, Landis + Gyr-Strasse 1, 6300 Zug Beklagte LIBOSS Treuhand AG, Dorfstrasse 36, 5242 Lupfig Gegenstand Ordentliches Verfahren betreffend Forderung aus Urheberrecht: Reprografie- und Netwerkvergütungen Das Handelsgericht erkennt: 1. In Gutheissung der Klage wird die Beklagte verpflichtet, der Klägerin Fr. 47.70 nebst Zins zu 5 % seit 27. September 2022 zu bezahlen. 2. Die Gerichtskosten von Fr. 905.25 werden der Beklagten auferlegt und mit dem von der Klägerin geleisteten Kostenvorschuss in gleicher Höhe verrechnet. Die Beklagte hat der Klägerin den Betrag von Fr. 905.25 direkt zu ersetzen. 3. Die Beklagte hat der Klägerin eine Parteientschädigung in Höhe von Fr. 923.30 zu bezahlen. Zustellung an: die Beklagte (via öffentliche Bekanntmachung des Dispositivs im SHAB) Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG) Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen, von der schriftlichen Eröffnung der vollständigen Ausfertigung des Entscheides an gerechnet, die Beschwerde an das Schweizerische Bundesgericht erhoben werden. Die Beschwerde ist schriftlich oder in elektronischer Form beim Schweizerischen Bundesgericht einzureichen. Die Beschwerdeschrift ist in einer Amtssprache abzufassen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschriften bzw. eine anerkannte elektronische Signatur zu enthalten. In der Begründung ist in gedrängter Form darzulegen, inwiefern der angefochtene Entscheid Recht (Art. 95 ff. BGG) verletzt. Die Urkunden, auf die sich die Partei als Beweismittel
beruft, sind beizulegen, soweit die Partei sie in den Händen hat; ebenso ist der angefochtene Entscheid beizulegen (Art. 42 BGG). Aarau, 9. Januar 2023
Handelsgericht des Kantons Aargau, 2. Kammer
Publikationsnummer: UV01-0000002109, Handelsregister-Amt Aargau
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Handelsgerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 07.12.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 07.06.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau Handelsgerichtsentscheid betreffend Forderung aus Urheberrecht Angaben zum gerichtlichen Entscheid: Verfügung vom 6. Dezember 2022 Klägerin ProLitteris, Schweiz. Genossenschaft für Urheberrechte an Literatur und Kunst, Genossenschaft, Universitätsstrasse 100, 8006 Zürich vertreten durch Nicole Beranek Zanon, Rechtsanwältin, Landis + Gyr-Strasse 1, 6300 Zug Beklagte LIBOSS Treuhand AG, Dorfstrasse 36, 5242 Lupfig Gegenstand Ordentliches Verfahren betreffend Forderung aus Urheberrecht: Reprografie- und Netzwerkvergütungen Der Vizepräsident zieht in Erwägung: Die Beklagte hat innert angesetzter Frist keine Antwort erstattet. Der Beklagten ist eine kurze Nachfrist anzusetzen (Art. 223 Abs. 1 ZPO). Der Vizepräsident verfügt: Der Beklagten wird eine letzte, nicht erstreckbare Frist bis 16. Dezember 2022 für die Erstattung einer schriftlichen Antwort angesetzt. Damit wird die Androhung verbunden, dass bei erneuter Säumnis das Gericht einen Endentscheid fällt, sofern die Angelegenheit spruchreif ist, oder zur Hauptverhandlung vorlädt (Art. 223 Abs. 2 ZPO). Werden die von der Klägerin erhobenen Tatsachenbehauptungen in einer Klageantwort nicht bestritten, gelten sie als unbestritten und können ohne Durchführung einer Hauptverhandlung einem Endentscheid zu Grunde gelegt werden.
Zustellung an: die Beklagte (via öffentliche Bekanntmachung im SHAB) Aarau, 6. Dezember 2022
Handelsgericht des Kantons Aargau, 2. Kammer
Publikationsnummer: UV01-0000001851, Handelsregister-Amt Aargau
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Handelsgerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 16.02.2021 Voraussichtliches Ablaufdatum: 16.08.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau Handelsgerichtsentscheid betreffend Verfügung vom 15. Februar 2021 Angaben zum gerichtlichen Entscheid: Verfügung vom 15. Februar 2021 Klägerin ProLitteris, Schweiz. Urheberrechtsgesellschaft für Literatur und bildende Kunst, Genossenschaft, Universitätsstrasse 100, 8006 Zürich Vertreten durch lic. iur. Carmen De La Cruz Böhringer und MLaw Florian Müller, Rechtsanwälte, Landis + Gyr-Strasse 1, 6300 Zug Beklagte LIBOSS Treuhand AG, Dorfstrasse 36, 5242 Lupfig Gegenstand Ordentliches Verfahren betreffend Forderung aus Urheberrecht: Reprografie- und Netzwerkvergütungen Der Vizepräsident verfügt: 1. Die Streitsache wird an das Handelsgericht überwiesen. 2. Das Handelsgericht wird wie folgt bestellt: Oberrichter Vetter, Vizepräsident Ersatzrichter Meichssner Handelsrichterin Baumann Gerichtsschreiber Schneuwly Gerichtsschreiber-Stv. Stich Zustellung an: die Klägerin (Vertreter; zweifach) Aarau, 15. Februar 2021
Handelsgericht des Kantons Aargau
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.