Alter der Firma
-Umsatz in CHF
-Haftung
Mitarbeiter
-Aktive Marken
-Auskünfte zu Mattli IT Consulting
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Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
04.03.2019
Löschung im Handelsregister
22.01.2024
Rechtsform
Einzelfirma
Rechtssitz der Firma
Hergiswil (NW)
Handelsregisteramt
NW
Handelsregister-Nummer
CH-150.1.476.940-3
UID/MWST
CHE-240.129.434
Branche
Erbringen von IT-Dienstleistungen
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Das Einzelunternehmen bezweckt die Erbringung von Informatikdienstleistungen aller Art, insbesondere im Internetbereich, Design und Programmierung von Web-Seiten und Web-Hosting. Weiter kann es alle Geschäfte tätigen, die mit dem Zweck der Gesellschaft zusammenhängen oder diesen zu fördern geeignet sind.
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Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Mattli IT Consulting
Publikationsnummer: HR03-1005939981, Handelsregister-Amt Nidwalden, (150)
Mattli IT Consulting, in Hergiswil (NW), CHE-240.129.434, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 46 vom 07.03.2019, Publ. 1004582327). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 934a OR von Amtes wegen gelöscht, weil es über kein Rechtsdomizil mehr verfügt.
Publikationsnummer: BH07-0000004189, Handelsregister-Amt Nidwalden
Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 15.12.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Nidwalden, Stansstaderstrasse 54, 6370 Stans Verfügung nach Art. 153 HRegV i.V.m. Art. 934a Abs. 1 OR, Mattli IT Consulting Betroffene Organisation: Mattli IT Consulting CHE-240.129.434 Bürgenweg 6
- Das oben genannte Einzelunternehmen hat kein Rechtsdomizil mehr.
- Am 6. November 2023 wurde im SHAB die Aufforderung publiziert, den rechtmässigen Zustand innert 30 Tagen wiederherzustellen, dies unter Androhung der Rechtsfolgen (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152a Abs. 3 HRegV).
- Die angesetzte Frist ist ungenutzt abgelaufen. Verfügung:
- Das Einzelunternehmen wird von Amtes wegen nach Art. 934a Abs. 1 OR im Handelsregister gelöscht.
- In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 934a OR von Amtes wegen gelöscht, weil es über kein Rechtsdomizil mehr verfügt. 3. Die Eintragungsgebühren und die Verfahrensgebühren von total CHF 360.00 werden dem Inhaber Ralph Mattli auferlegt. 4. Eine Ordnungsbusse gemäss Art. 940 OR entfällt. 5. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit der Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) vom 15. Dezember 2023 beim Verwaltungsgericht des Kantons Nidwalden, Marktgasse 4, 6371 Stans, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung und allfällige Beweismittel sind beizulegen. Verfügende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Nidwalden Stansstaderstrasse 54, Postfach 1251, 6371 Stans Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 15.01.2024 Kontaktstelle:
Handelsregisteramt des Kantons Nidwalden,
Stansstaderstrasse 54, Postfach 1251, 6371 Stans
Publikationsnummer: BH00-0000012291, Handelsregister-Amt Nidwalden
Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV Publikationsdatum: SHAB 06.11.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Nidwalden, Stansstaderstrasse 54, 6370 Stans Aufforderung eines Einzelunternehmens, Mattli IT Consulting Betroffene Organisation: Mattli IT Consulting CHE-240.129.434 Bürgenweg 6
Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Nidwalden, Stansstaderstrasse 54, P.O.B. 1251, 6371 Stans,