• Schaffner Holding AG

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    Handelsregister-Nr.: CH-251.3.000.451-9
    Branche: Betreiben von übrigen Finanzinstitutionen

    Alter der Firma

    28 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    20,7 Mio.

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    3

    Auskünfte zu Schaffner Holding AG

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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen. Mehr erfahren
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma. Mehr erfahren
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen. Mehr erfahren
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren. Mehr erfahren
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    Beteiligungsauskunft

    Erfahren Sie, an welchen nationalen und internationalen Firmen die Aktiengesellschaft, für die Sie sich interessieren, noch beteiligt ist. Mehr erfahren

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    Über Schaffner Holding AG

    • Schaffner Holding AG in Luterbach ist eine Aktiengesellschaft aus dem Bereich «Betreiben von übrigen Finanzinstitutionen». Schaffner Holding AG ist aktiv.
    • Das Management der am 31.05.1996 gegründeten Firma Schaffner Holding AG besteht aus 6 Personen.
    • Unter Meldungen finden Sie alle Handelsregisteränderung, die letzte erfolgte am 03.05.2024.
    • Die gemeldete UID ist CHE-103.491.617.
    • 3 Marken oder Gesuche der Firma Schaffner Holding AG sind beim IGE eingetragen.
    • Es sind 2 weitere aktive Firmen an der gleichen Adresse eingetragen. Dazu gehören: Personalvorsorgestiftung der Schaffner Gruppe, Schaffner EMV AG.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Betreiben von übrigen Finanzinstitutionen

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Beteiligung an anderen Unternehmen im In- und Ausland. Kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, Grundstücke erwerben, halten und veräussern, alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, welche mit ihrem Zweck im Zusammenhang stehen. Bei der Verfolgung des Gesellschaftszwecks strebt die Gesellschaft die Schaffung von langfristigem, nachhaltigem Wert an.

    Revisionsstelle

    Quelle: SHAB

    Aktive Revisionsstelle (1)
    Name Ort Seit Bis
    BDO AG
    Solothurn 25.01.2016

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    Frühere Revisionsstelle (1)
    Name Ort Seit Bis
    Ernst & Young AG
    Bern <2004 24.01.2016

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Schaffner Holding Ltd.
    • Schaffner Holding SA
    Möchten Sie den Firmennamen aktualisieren? Klicken Sie hier.

    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Marken

    Quelle: Swissreg
    Marke Eintragungsdatum Status Nummer
    19.08.2022 aktiv 03357/2022
    19.08.2022 aktiv 03364/2022

    Neueste SHAB-Meldungen: Schaffner Holding AG

    SHAB 240503/2024 - 03.05.2024
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV04-0000001180, Handelsregister-Amt Solothurn

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 03.05.2024 Öffentlich einsehbar bis: 03.05.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Obergericht des Kantons Solothurn, Amthausplatz 1, 4502 Solothurn Kraftloserklärung der restlichen Beteiligungspapiere nach Art. 137 FinfraG Schaffner Holding AG Gerichtsentscheid: In Sachen Tyco Electronics (Schweiz) Holding II GmbH, Mühlenstrasse 26, 8200 Schaffhausen, vertreten durch Rechtsanwältin Dr. Mariel Hoch und/oder Rechtsanwalt Dr. Ralph Malacrida und/oder Rechtsanwalt Dominic Leu, alle Bär & Karrer AG, Brandschenkestrasse 90, 8002 Zürich (Klägerin) gegen Schaffner Holding AG, Nordstrasse 11e, 4542 Luterbach (Beklagte) fällte die Zivilkammer des Obergerichts am 25. April 2024 folgendes Urteil:

    1. Sämtliche sich noch im Publikum befindenden Namenaktien der Schaffner Holding AG mit einem Nennwert von je CHF 32.50 (Valorennummer 906209) werden für kraftlos erklärt.

    [...] Obergericht des Kantons Solothurn
    Zivilkammer

    SHAB 240108/2024 - 08.01.2024
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: FM11-0000000029, Handelsregister-Amt Solothurn

    Rubrik: Finanzmarkt Unterrubrik: Kraftloserklärung restlicher Beteiligungspapiere Publikationsdatum: SHAB 08.01.2024, Mehrfache Veröffentlichung: 05.01.2024, 09.01.2024 Öffentlich einsehbar bis: 08.01.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Obergericht des Kantons Solothurn, Amthausplatz 1, 4502 Solothurn Bekanntmachung - Kraftloserklärung im Sinne von Art. 137 FinFraG - Schaffner Holding AG

  • Veröffentlichung Klagende Partei: Tyco Electronics (Schweiz) Holding II GmbH CHE-113.820.421 Mühlenstrasse 26
  • Schaffhausen Vertreten durch: Dr. Mariel Hoch, und/oder Dr. Ralph Malacrida, und/oder RA Dominic Leu, Bär & Karrer AG, Brandschenkestrasse 90, 8002 Zürich Beklagte Partei: Schaffner Holding AG CHE-103.491.617 Nordstrasse 11e
  • Luterbach Angaben zur Kraftloserklärung : Mit Eingabe vom 15. Dezember 2023 erhob die Tyco Electronics (Schweiz) Holding II GmbH, Mühlenstrasse 26, 8200 Schaffhausen, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Mariel Hoch und/oder Dr. Ralph Malacrida und/oder RA Dominic Leu, Bär & Karrer AG, Brandschenkestrasse 90, 8002 Zürich, Klage gegen die Schaffner Holding AG, Nordstrasse 11e, 4542 Luterbach, (CHE-103.491.617), Beklagte, mit folgendem Rechtsbegehren:
    1. Es seien sämtliche sich im Publikum befindenden Namenaktien der Beklagten mit einem Nennwert von CHF 32.50 (Valorennummer 906209) für kraftlos zu erklären.
    2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zu Lasten der Beklagten. Zur Begründung der Klage bringt die Klägerin im Wesentlichen vor, sie halte zusammen mit Personen, die mit ihr in gemeinsamer Absprache handeln würden, seit dem Vollzug des öffentlichen Kaufangebots am 14. Dezember 2023 98.7% der Stimmrechte der Schaffner Holding AG. Seither habe sie keine weiteren Aktienkäufe an der Börse getätigt. Nach Art. 137 Abs. 1 FinfraG kann die Anbieterin, die nach Ablauf der Angebotsfrist über mehr als 98% der Stimmrechte der Zielgesellschaft verfügt, die restlichen Beteiligungspapiere vom Gericht kraftlos erklären lassen. Die restlichen Aktionäre können dem Verfahren beitreten. Gestützt darauf wird den restlichen Aktionären der Schaffner Holding AG eine Frist von drei Monaten ab der ersten Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt angesetzt, um schriftlich gegenüber dem Obergericht des Kantons Solothurn, Zivilkammer, Amthaus 1, Bielstrasse 1, 4502 Solothurn, ihren Beitritt zu diesem Prozess zu erklären. Die Beitrittserklärung hat einen bestimmten Antrag in Bezug auf das Klagebegehren zu enthalten und ist zu begründen. Weiter ist die Wohnsitz- bzw. Sitzadresse des Beitretenden genau anzugeben. Bei Wohnsitz bzw. Sitz im Ausland ist dem Gericht sodann ein Zustellungsempfänger mit Adresse in der Schweiz (Zustelldomizil gemäss Art.
    3. ZPO) bekannt zu geben. Im Unterlassungsfall erfolgen die Zustellungen durch Publikation im Amtsblatt des Kantons Solothurn oder im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 141 Abs. 1 lit. c ZPO). Die Beitrittserklärung ist samt Beweismittelverzeichnis in dreifacher Ausfertigung mit den nummerierten Belegen einzureichen. Bei Stillschweigen wird Verzicht auf einen Beitritt angenommen. Obergericht des Kantons Solothurn.

    Rechtliche Hinweise: Publikation nach Art. 137 FinfraG
    Frist: 30 Tage

  • SHAB 240105/2024 - 05.01.2024
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: FM11-0000000028, Handelsregister-Amt Solothurn

    Rubrik: Finanzmarkt Unterrubrik: Kraftloserklärung restlicher Beteiligungspapiere Publikationsdatum: SHAB 05.01.2024, Mehrfache Veröffentlichung: 08.01.2024, 09.01.2024 Öffentlich einsehbar bis: 05.01.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Obergericht des Kantons Solothurn, Amthausplatz 1, 4502 Solothurn Bekanntmachung - Kraftloserklärung im Sinne von Art. 137 FinFraG - Schaffner Holding AG

    1. Veröffentlichung Klagende Partei: Tyco Electronics (Schweiz) Holding II GmbH CHE-113.820.421 Mühlenstrasse 26
    2. Schaffhausen Vertreten durch: Dr. Mariel Hoch, und/oder Dr. Ralph Malacrida, und/oder RA Dominic Leu, Bär & Karrer AG, Brandschenkestrasse 90, 8002 Zürich Beklagte Partei: Schaffner Holding AG CHE-103.491.617 Nordstrasse 11e
    3. Luterbach Angaben zur Kraftloserklärung : Mit Eingabe vom 15. Dezember 2023 erhob die Tyco Electronics (Schweiz) Holding II GmbH, Mühlenstrasse 26, 8200 Schaffhausen, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Mariel Hoch und/oder Dr. Ralph Malacrida und/oder RA Dominic Leu, Bär & Karrer AG, Brandschenkestrasse 90, 8002 Zürich, Klage gegen die Schaffner Holding AG, Nordstrasse 11e, 4542 Luterbach, (CHE-103.491.617), Beklagte, mit folgendem Rechtsbegehren:
      1. Es seien sämtliche sich im Publikum befindenden Namenaktien der Beklagten mit einem Nennwert von CHF 32.50 (Valorennummer 906209) für kraftlos zu erklären.
      2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zu Lasten der Beklagten. Zur Begründung der Klage bringt die Klägerin im Wesentlichen vor, sie halte zusammen mit Personen, die mit ihr in gemeinsamer Absprache handeln würden, seit dem Vollzug des öffentlichen Kaufangebots am 14. Dezember 2023 98.7% der Stimmrechte der Schaffner Holding AG. Seither habe sie keine weiteren Aktienkäufe an der Börse getätigt. Nach Art. 137 Abs. 1 FinfraG kann die Anbieterin, die nach Ablauf der Angebotsfrist über mehr als 98% der Stimmrechte der Zielgesellschaft verfügt, die restlichen Beteiligungspapiere vom Gericht kraftlos erklären lassen. Die restlichen Aktionäre können dem Verfahren beitreten. Gestützt darauf wird den restlichen Aktionären der Schaffner Holding AG eine Frist von drei Monaten ab der ersten Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt angesetzt, um schriftlich gegenüber dem Obergericht des Kantons Solothurn, Zivilkammer, Amthaus 1, Bielstrasse 1, 4502 Solothurn, ihren Beitritt zu diesem Prozess zu erklären. Die Beitrittserklärung hat einen bestimmten Antrag in Bezug auf das Klagebegehren zu enthalten und ist zu begründen. Weiter ist die Wohnsitz- bzw. Sitzadresse des Beitretenden genau anzugeben. Bei Wohnsitz bzw. Sitz im Ausland ist dem Gericht sodann ein Zustellungsempfänger mit Adresse in der Schweiz (Zustelldomizil gemäss Art.
      3. ZPO) bekannt zu geben. Im Unterlassungsfall erfolgen die Zustellungen durch Publikation im Amtsblatt des Kantons Solothurn oder im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 141 Abs. 1 lit. c ZPO). Die Beitrittserklärung ist samt Beweismittelverzeichnis in dreifacher Ausfertigung mit den nummerierten Belegen einzureichen. Bei Stillschweigen wird Verzicht auf einen Beitritt angenommen. Obergericht des Kantons Solothurn.

      Rechtliche Hinweise: Publikation nach Art. 137 FinfraG
      Frist: 30 Tage

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