Alter der Firma
1 JahrKapital in CHF
Kein Kapital bekanntAktive Marken
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Kontaktinformationen, Veränderungen, Umsatz- und Mitarbeiterzahlen, Management, Besitzverhältnisse, Beteiligungsstruktur und weitere Firmendaten. Jetzt kostenlos Firmendossier abrufenÜber Stiftung TIME-OUT AID
- Stiftung TIME-OUT AID hat den Sitz in Hinwil und ist aktiv. Sie ist eine Stiftung und in der Branche «Anbieten von übrigen Dienstleistungen im Sozialwesen» tätig.
- Die Organisation wurde am 02.06.2023 gegründet.
- Die Organisation änderte den Handelsregistereintrag zuletzt am 23.08.2023, unter Meldungen finden Sie alle Änderungen.
- Die gemeldete UID lautet CHE-342.597.284.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
02.06.2023
Rechtsform
Stiftung
Rechtssitz der Firma
Hinwil
Handelsregisteramt
ZH
Handelsregister-Nummer
CH-020.7.002.570-8
UID/MWST
CHE-342.597.284
Branche
Anbieten von übrigen Dienstleistungen im Sozialwesen
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Die Stiftung bezweckt a) Menschen in einer Lebenskrise eine Auszeit zu ermöglichen, um ihnen zu einer beruflichen und privaten Neuausrichtung zu verhelfen, sie sowohl geistlich als auch physisch zu stärken und zu ermutigen. In diesem Sinne soll die Stiftung einen Ort der Ruhe und Erholung schaffen. Sie leistet Betroffenen dabei Beiträge für die Unterbringung, Begleitung und Förderung, soweit diese die Auszeit nicht selber finanzieren können. b) Die Liegenschaft in Verbania, Italien, mit Landhäusern, Rusticos, Gästezimmern, Mehrzweckgebäude und Freizeitanlagen direkt oder indirekt (über von ihr gehaltene juristische Personen) zur Erfüllung des Zwecks gemäss Art. 2 zu halten, zu führen und dauernd zu erhalten. Damit die Stiftung mit ihren Einrichtungen selbsttragend geführt werden kann, kann sie zu touristischen Zwecken Wohnungen, Zimmer, Konferenz-/Seminarräume und Campingplätze vermieten. Sie kann Konferenzen, Seminare, Bankette und Feste (Geburtstag, Jubiläum, Hochzeit) organisieren. Sie kann auch grössere Gruppen (Schulklassen, Jugend- oder Erwachsenenfreizeiten) beherbergen. Teilparzellen, einzelne Parzellen oder Liegenschaften der Liegenschaft Verbania dürfen nicht veräussert werden. Die Stiftung kann weitere Liegenschaften erwerben, besitzen, mieten, pachten, veräussern sowie im Baurecht übernehmen. Die von der Stiftung direkt oder indirekt gehaltenen Liegenschaften werden zur Erfüllung des Stiftungszwecks zur Verfügung gestellt. c) Die Leistung von Beiträgen im Sinne des Barmherzigkeitsgedankens an Menschen in besonderen Lebenslagen. Unter besondere Lebenslagen fallen Bedürftigkeit (physisch und geistlich), Krankheit, Unfall, Tod von Angehörigen, Lebenskrisen oder andere Notlagen. Die Unterstützung kann in Form von Existenz sichernden Beiträgen oder Darlehen geschehen. d) Den Stiftern und ihren Nachkommen die Benutzung der Liegenschaft in Verbania, Italien, und anderer Liegenschaften kostenfrei oder zu einem vom Stiftungsrat zu bestimmenden Betrag zu ermöglichen, soweit ein Aufenthalt der Erziehung, der Ausbildung, dem Familienzusammenhalt und der Eheförderung dient sowie in besonderen Lebenslagen, bei denen eine Auszeit angezeigt ist. e) Die Stiftung ist im Rahmen ihrer Zwecksetzung in der ganzen Schweiz und im Ausland tätig.
Revisionsstelle
Aktive Revisionsstelle (1)
Name | Ort | Seit | Bis | |
---|---|---|---|---|
Fritz, Steffen + Partner AG | Zollikon | 07.06.2023 |
Weitere Firmennamen
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Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Stiftung TIME-OUT AID
Publikationsnummer: HR02-1005821713, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
Stiftung TIME-OUT AID, in Hinwil, CHE-342.597.284, Stiftung (SHAB Nr. 108 vom 07.06.2023, Publ. 1005762190).
Aufsichtsbehörde neu:
Eidg. Departement des Innern, in Bern.
Publikationsnummer: HR01-1005762190, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
Stiftung TIME-OUT AID, in Hinwil, CHE-342.597.284, Benklenstrasse 6, 8340 Hinwil, Stiftung (Neueintragung).
Urkundendatum:
16.05.2023.
Zweck:
Die Stiftung bezweckt a) Menschen in einer Lebenskrise eine Auszeit zu ermöglichen, um ihnen zu einer beruflichen und privaten Neuausrichtung zu verhelfen, sie sowohl geistlich als auch physisch zu stärken und zu ermutigen. In diesem Sinne soll die Stiftung einen Ort der Ruhe und Erholung schaffen. Sie leistet Betroffenen dabei Beiträge für die Unterbringung, Begleitung und Förderung, soweit diese die Auszeit nicht selber finanzieren können. b) Die Liegenschaft in Verbania, Italien, mit Landhäusern, Rusticos, Gästezimmern, Mehrzweckgebäude und Freizeitanlagen direkt oder indirekt (über von ihr gehaltene juristische Personen) zur Erfüllung des Zwecks gemäss Art. 2 zu halten, zu führen und dauernd zu erhalten. Damit die Stiftung mit ihren Einrichtungen selbsttragend geführt werden kann, kann sie zu touristischen Zwecken Wohnungen, Zimmer, Konferenz-/Seminarräume und Campingplätze vermieten. Sie kann Konferenzen, Seminare, Bankette und Feste (Geburtstag, Jubiläum, Hochzeit) organisieren. Sie kann auch grössere Gruppen (Schulklassen, Jugend- oder Erwachsenenfreizeiten) beherbergen. Teilparzellen, einzelne Parzellen oder Liegenschaften der Liegenschaft Verbania dürfen nicht veräussert werden. Die Stiftung kann weitere Liegenschaften erwerben, besitzen, mieten, pachten, veräussern sowie im Baurecht übernehmen. Die von der Stiftung direkt oder indirekt gehaltenen Liegenschaften werden zur Erfüllung des Stiftungszwecks zur Verfügung gestellt. c) Die Leistung von Beiträgen im Sinne des Barmherzigkeitsgedankens an Menschen in besonderen Lebenslagen. Unter besondere Lebenslagen fallen Bedürftigkeit (physisch und geistlich), Krankheit, Unfall, Tod von Angehörigen, Lebenskrisen oder andere Notlagen. Die Unterstützung kann in Form von Existenz sichernden Beiträgen oder Darlehen geschehen. d) Den Stiftern und ihren Nachkommen die Benutzung der Liegenschaft in Verbania, Italien, und anderer Liegenschaften kostenfrei oder zu einem vom Stiftungsrat zu bestimmenden Betrag zu ermöglichen, soweit ein Aufenthalt der Erziehung, der Ausbildung, dem Familienzusammenhalt und der Eheförderung dient sowie in besonderen Lebenslagen, bei denen eine Auszeit angezeigt ist. e) Die Stiftung ist im Rahmen ihrer Zwecksetzung in der ganzen Schweiz und im Ausland tätig. Es besteht ein Zweckänderungsvorbehalt gemäss Art. 86a ZGB.
Eingetragene Personen:
Grimm, Walter, von Hinwil, in Hinwil, Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Grimm, Maria, von Hinwil, in Hinwil, Vizepräsidentin des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Grimm, Sonja, von Hinwil, in Hinwil, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Fritz, Steffen + Partner AG (CHE-107.967.240), in Zollikon, Revisionsstelle.
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.